Besteht ein Anspruch auf eine Abfindung im Arbeitsrecht? Teil 1

Das Arbeitsrecht sieht generell eine Möglichkeit der Abfindung vor, sofern Ihr Arbeitsverhältnis beendet wird. Die Anwendungsfälle in der Praxis sind jedoch auf wenige Ausnahmen beschränkt, die in der Regel auf einem Fehlverhalten seitens Ihres Arbeitgebers beruhen.

Sie können daher zwar nicht immer eine finanzielle Entschädigung erwarten. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie jedoch darum kämpfen.

Da das Gesetz nur selten eine Abfindung vorsieht, wird Ihr Arbeitgeber wenig Interesse daran haben, Ihnen eine Abfindungszahlung zukommen zu lassen. Es gilt daher, Ihre Verhandlungsposition zu verbessern.

Aber wie lässt sich dies erreichen? In diesem Fall kommt es auf eine detaillierte Analyse der Gründe für die Auflösung Ihres Arbeitsvertrages an. Spielen zeitliche Komponente, betriebs- oder personenbedingte Gründe eine besondere Rolle, haben Sie gute Chancen, eine höhere Abfindung ins Spiel zu bringen. Gerne berät Sie Ihr erfahrener Rechtsanwalt aus Nürnberg, welche Strategie in Ihrem speziellen Fall von Vorteil ist.

Typische Gründe, mit denen Ihr Arbeitgeber eine Abfindung zunächst vermeiden möchte, beziehen sich auf die betriebliche Situation. Neben der wirtschaftlichen Lage verweisen Arbeitnehmer gerne auf die Rechtmäßigkeit der Kündigungserklärung.

Ob dies tatsächlich der Fall ist, steht hingegen auf einem anderen Blatt.

Ist die Kündigung erst einmal ausgesprochen, sinkt Ihre Motivationen ganz automatisch. Dies ist auch Ihrem Arbeitgeber bewusst. Teils folgt daher sogar eine komplette Freistellung von der Arbeit. In dieser Phase werden Sie zwar noch bezahlt, sind jedoch faktisch nicht mehr in der Firma tätig. Häufig geschieht dies, wenn Sie Einsicht in sensible Informationen oder Kundendaten haben, die Ihr Arbeitgeber schützen möchte.

Die diversen Kündigungsgründe erfordern die Ausarbeitung einer individuellen Strategie. Nur so lässt sich das beste Ergebnis für Sie, z. B. in Form einer hohen Abfindung aushandeln.

Arbeiten Sie bereits seit einigen Jahren im Betrieb, muss sich Ihr Arbeitgeber an lange gesetzliche Kündigungsfristen halten. Da die zeitliche Komponente sowie die rechtliche Klarheit eine wichtige Rolle spielen, versetzt Sie dies in eine deutlich bessere Verhandlungsposition im Hinblick auf eine mögliche Abfindung.

Vor dem Arbeitsgericht haben bei weitem nicht alle Kündigungserklärungen bestand. Besonders wichtig ist es daher, dass Sie rechtzeitig handeln, um Ihren möglicherweise noch zu erhaltenden Arbeitsplatz nicht zu gefährden.

Reichen Sie eine Kündigungsschutzklage erst nach Fristablauf (das Gesetzt sieht hier drei Wochen vor) ein, kann dies die an sich nicht gerechtfertigte Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses dennoch rechtswirksam beenden.

Häufig sind neben der Frage nach einer eventuell zu zahlenden Abfindung weitere Fragen offen. So ist zu klären, ob Sie noch offene Überstunden haben, die bislang nicht vergütet worden sind oder welche Urlaubsansprüche noch bestehen.

Ein Vergleich der letzten Lohnabrechnungen mit den tatsächlich geleisteten Stunden kann daher nicht schaden.

Zudem sollten Sie die Wichtigkeit eines exzellenten Arbeitszeugnisses für Ihre nächste Bewerbung nicht unterschätzen.

Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Kündigungserklärung übergeben, ist das Verhältnis zwischen Ihnen häufig stark belastet. Vielfach hilft hier die Einschaltung eines Rechtsanwalts, damit die Situation nicht eskaliert.

Zögern Sie nach dem Erhalt einer Kündigungserklärung nicht zu lange und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Häufig lässt sich bereits im Rahmen eines Erstgespräches erkennen, mit welcher Strategie sich Ihr Arbeitgeber am ehesten zur Zahlung einer hohen Abfindung bewegen lässt.

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