Rechtsberatung durch Rechtsanwalt im Arbeitsrecht bei Abmahnung oder Kündigung

Sie suchen Hilfe und Rat, weil Ihnen durch Ihren Arbeitgeber eine Abmahnung oder Kündigung zugestellt wurde? Hier finden Sie Hilfe, denn wir bieten Ihnen zeitnah einen Beratungstermin bei einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber.

So können Sie mit unserem Rechtsanwalt die rechtlichen Maßnahmen im Arbeitsrecht einleiten, wenn Sie dies wünschen. Wichtig zu wissen ist, dass Arbeitnehmer im Rahmen des Beratungshilfegesetzes (BerHG) im Arbeitsrecht kostenlose juristische Beratung und Vertretung beziehen können.

Unwirksame Kündigung durch Ihren Arbeitgeber

Da der Arbeitsplatz für das finanzielle Überleben grundsätzlich im Mittelpunkt steht, ist er auch im Alltag von großer Bedeutung. Die Gesetzesregelung sieht daher vor, dass ein Arbeitgeber nur in genau definierten Situationen den Arbeitsvertrag kündigen darf. Diese sind im Arbeitsrecht fixiert. Oftmals ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber aber auch aus anderen Ursachen heraus unwirksam. Denn viele Arbeitgeber missachten Formalitäten oder ihre Kündigung hat formale Fehler. Auch wenn Sie selbst durch Ihren Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben, muss dies nicht bedeuten, dass Ihr Arbeitsverhältnis dem Gesetz entsprechend wirklich zu Ende ist.

Abfindung und Kündigungsschutzklage

Wer die Kündigung durch den Arbeitgeber in Händen hält, kann nun als Arbeitnehmer verschiedene Maßnahmen ergreifen, um gegen den Arbeitgeber vorzugehen. Die sogenannte Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht ist beispielsweise eine mögliche Maßnahme. Hierbei ist das juristische Ziel, den Arbeitsplatz weiter behalten zu können oder andernfalls eine angemessene Abfindung zu erstreiten. Oftmals ist es allerdings sinnvoll, sich außerhalb des Gerichts mit dem bisherigen Arbeitgeber zu einigen, indem dieser eine Abfindung bezahlt und man das Arbeitsverhältnis damit tatsächlich beendet. Der Vorteil ist, dass man mit der geldwerten Summe im Rücken in Ruhe einen besseren Arbeitsplatz suchen kann. Um die individuelle Situation zu analysieren, ist es hilfreich, bei einem Anwalt juristische Beratung einzuholen, der speziell im Arbeitsrecht über umfassende Erfahrung verfügt.

Sollten Sie selbst vor der Kündigung durch Ihren Arbeitgeber stehen, können Sie bei uns eine Auswahl rechtlicher Angebote finden: 

  • Wir finden heraus, ob Ihre Kündigung wirksam ist
  • Wir überprüfen, ob eine Kündigungsschutzklage bei Ihnen gute Aussicht auf Erfolg hätte
  • Wir verhandeln über eine mögliche Abfindung
  • Wir verhandeln betreffend Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag
  • Wir beraten Sie hinsichtlich der sozialrechtlichen Folgen der Kündigung, z. B. Sperre von Arbeitslosengeld

 

Wir machen weiter Ansprüche für Sie geltend, die bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch bei Ihnen möglicherweise in Frage kommen, z. B.

  • Gehaltszahlungen,
  • Provisionszahlungen,
  • Abgeltung des Urlaubs,
  • fehlendes Arbeitszeugnis,
  • Karenzentschädigung usw.

 

Für Ihren Erstberatungstermin im Arbeitsrecht kontaktieren Sie uns bitte. Sie können Ihren Fall hier auch gleich arbeitsrechtlich online vorprüfen lassen. Im Rahmen des Beratungshilfegesetzes im Arbeitsrecht erhalten Sie als Arbeitnehmer bei uns eine kostenlose Rechtsberatung.

Wie gestaltet sich ein Mandat bei einer Kündigung?

Wenn Sie sich fragen, wie genau man sich ein Mandat für Angelegenheiten des Kündigungsschutzes bei uns vorstellen kann, finden Sie hier eine Erläuterung zum Ablauf:

1. Ihre Kündigung wird zusammen mit Ihnen analysiert

Zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung müssen wir die Einzelheiten sichten. Denn Sie wünschen selbstverständlich eine Einschätzung im Hinblick auf die eventuellen Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzprozesses sowie zu möglichen Verhandlungen wegen einer Abfindung. Wir suchen daher zu Beginn alle Informationen zusammen, die im Hinblick auf Ihre Kündigung und deren Wirksamkeit von Belang sind. Wir empfehlen Ihnen daher auch einen Erstberatungstermin zur juristischen Einschätzung bei uns in Nürnberg. Wenn Sie dies wünschen, kann diese Besprechung auch telefonisch stattfinden.

2. Wir teilen Ihnen mit, ob wir Ihre Kündigung für wirksam halten

Nach der gemeinsamen vollständigen Prüfung Ihrer Unterlagen können wir Ihnen mitteilen, ob die Ihnen ausgestellte Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam ist. Zusätzlich sagen wir Ihnen, wie die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall sind.

3. Wir geben Ihnen Beratung zu Ihren möglichen juristischen Optionen

Sobald wir Sie darüber aufgeklärt haben, inwiefern Ihre Kündigung wirksam ist oder nicht, können wir Ihnen einen Überblick darüber geben, was Sie nun rechtlich tun können, um gegen die Kündigung anzugehen. Gleichzeitig können wir Ihnen sagen, welche Ergebnisse erzielt werden könnten, wenn Sie gegen die Kündigung juristisch vorgehen.

4. Wir klären Sie über die Kosten auf

Um die Kostenfrage gleich am Anfang zu klären, nennen wir Ihnen vorab eventuelle Kosten für Rechtsanwalt sowie Gericht. Bei Rechtsanwälten erfolgt die Abrechnung der Gebühren gesetzlich entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auf Wunsch können wir Ihnen gerne auch schriftlich eine Übersicht über die möglichen Rechtsanwaltskosten im Ihrem Fall geben.

Zusätzlich finden wir für Sie heraus, ob Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen könnten.

Bei Rechtsschutzversicherungsinhabern kommt die Rechtsschutzversicherung bei einer Kündigung im Regelfall für die dadurch entstehenden Kosten auf.

5. Wir skizzieren zusammen mit Ihnen, wie weiter vorgegangen werden soll

Wenn alles hinsichtlich der anfallenden Kosten geklärt wurde, treffen Sie die Entscheidung, ob Sie rechtlich gegen die Kündigung vorgehen möchten oder nicht. Falls ja, fassen Sie einen Entschluss über a) den Beibehalt Ihrer Arbeitsstelle oder b) über eine Abfindung, die mit dem Verzicht auf die bisherige Arbeitsstelle verbunden ist. Wenn Sie diese Entscheidungen gefällt haben, überlegen wir zusammen mit Ihnen, wie wir dieses Vorhaben am besten juristisch strategisch durchsetzen können.

6. Die Kündigungsschutzklage wird nun eingereicht oder: wir treten in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber ein.

Wenn Ihre Entscheidung so lautet, dass Sie gegen Ihren Arbeitgeber klagen möchten, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb der drei Wochen erfolgen, nachdem Ihnen die Kündigung zugestellt wurde. Ansonsten ist die Kündigung als wirksam anzusehen. Dann ist es gleichgültig, ob die Kündigung eigentlich Formfehler hat oder ganz offensichtlich unwirksam wirkt, denn sie ist dann nach drei Wochen wirksam. Natürlich ist es außerdem auch möglich, dass man außergerichtlich versucht, sich innerhalb der zur Verfügung stehenden drei Wochen nach der Zustellung der Kündigung einig zu werden. In diesem Fall gibt es keine Kündigungsschutzklage.

Legen Sie bitte unserem Rechtsanwalt bei Ihrem Ersttermin im Arbeitsrecht nachfolgende Dokumente vor:

Damit wir Ihnen umfassend zur Beratung zur Verfügung stehen können, ist es wichtig, dass Sie zu Ihrem Ersttermin folgende Dokumente für uns mitbringen (sofern vorhanden)

  • Kündigung

  • letzte drei Gehaltsabrechnungen

  • Arbeitsvertrag

  • Sonstiges, z. B. Sozialplan, Interessensausgleich, Abmahnungen, Änderungsvereinbarungen, Widerspruch durch den Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Brief Ihres Arbeitgebers usw.

  • Sonstiges, das Ihnen relevant erscheint

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