Kündigungsschutzklage

Wenn man eine Kündigung erhält, löst dies in vielen Betroffenen zunächst einmal eine „Schockstarre“ aus. Wie lassen sich das bisherige Leben und das Einkommen finanzieren? Bekomme ich einen neuen Job? Warum trifft es mich? All diese Fragen sind zwar sehr verständlich, doch dürfen Sie dabei die Aussicht auf eine Abfindung nicht vergessen.

Handeln Sie rechtzeitig und lassen Sie die wertvolle Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage nicht verstreichen. Ansonsten riskieren Sie, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet, obwohl die Kündigungserklärung in formeller oder materieller Hinsicht fehlerhaft ist.

Das Ziel der Kündigungsschutzklage wird häufig falsch verstanden

Die besondere Art der Feststellungsklage verfolgt das Ziel, dass das Gericht feststellt, dass Ihr durch den Arbeitsvertrag beschlossenes Arbeitsverhältnis durch die Kündigung Ihres Arbeitgebers nicht beendet worden ist.

Es handelt sich daher nicht um eine Klage auf Wiedereinstellung, wie dies häufig angenommen wird.

Die besondere Art der Feststellungsklage

verfolgt das Ziel, dass das Gericht feststellt, dass Ihr durch den Arbeitsvertrag beschlossenes Arbeitsverhältnis durch die Kündigung Ihres Arbeitgebers nicht  beendet worden ist.

Es handelt sich daher nicht um eine Klage auf Wiedereinstellung, wie dies häufig angenommen wird.

Der entscheidende Unterschied zur Wiedereinstellung besteht darin, dass Ihnen in der Zeit des Prozesses weiterhin Ihr reguläres Einkommen zusteht, sofern das Gericht entscheidet, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst worden ist. Wäre dies anders, so könnte sich jeder Arbeitgeber viel Zeit lassen und das Verfahren vor dem Arbeitsgericht künstlich in die Länge ziehen, ohne befürchten zu müssen, mit horrenden Nachzahlungen konfrontiert zu werden.

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Wie kann ich in Nürnberg eine Kündigungsschutzklage erfolgreich einreichen?

Damit die Kündigungsschutzklage erfolgreich ist, muss Ihre Kündigung aus sozialen oder aber formalen Gründen ungerechtfertigt sein. Sobald Sie eine entsprechende Klage einreichen, setzen Sie Ihren Arbeitgeber automatisch unter Druck, da bislang rechtlich nicht abschließend geklärt ist, ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet ist.

Stellt das Arbeitsgericht in Nürnberg in seiner Entscheidung fest, dass die Kündigung keinen Bestand hat, bedeutet dies die automatische Nachzahlung Ihrer letzten Lohnabrechnungen. Dabei ist es unerheblich, ob Ihr Arbeitgeber Sie in der Zeit des Arbeitsgerichtsprozesses von der Arbeit freigestellt hat oder ob Sie weiterhin im Betrieb tätig waren.

Mit Verhandlungsgeschick zum Erfolg

In einigen Situationen ist der Fall relativ eindeutig, sodass ein Prozess nicht sinnvoll wäre. In vielen Fällen ist es allerdings unklar, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht.

Diese Unklarheit bringt einen großen Vorteil für Sie mit, da Sie so alternativ zur Rücknahme der Kündigung auch auf eine mögliche hohe Abfindungszahlung spekulieren können.

Sofern Sie die Zahlung einer Abfindung gegenüber dem Erhalt Ihres Arbeitsplatzes bevorzugen, stellt sich automatisch die weitere Frage nach der Ausstellung eines exzellenten Arbeitszeugnisses.

Unterschätzen Sie den Wert eines erstklassigen Zeugnisses nicht, um sich bei potentiellen neuen Arbeitgebern in einem guten Licht zu präsentieren.

Da eine Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht ganz elementar ist und für das Verfahren nicht unerhebliche formale Kriterien eine wichtige Rolle spielen und es über Ihre weitere Zukunft entscheidet, ist anwaltlicher Rat nicht nur hilfreich, sondern dringend zu empfehlen.

Wer nicht kämpft, hat schon verloren

Ihre Rechte als Arbeitnehmer sollten Sie hier unbedingt wahrnehmen. Wer hier nicht um seinen Arbeitsplatz oder eine Abfindung kämpft, hat bereits verloren, zumal der Staat die Prozess- bzw. Anwaltskosten übernimmt, falls Sie wenig Geld haben.

Gerne beraten wir Sie in unserer Kanzlei Wolfgang Pasch in Nürnberg im Rahmen eines Erstgespräch, wie wir in Ihrem Fall vorgehen können. Selbstverständlich erhalten Sie ebenfalls eine detaillierte Auskunft über die Höhe der voraussichtlich anfallenden Rechtsanwalts- sowie Gerichtskosten.