Auflösung des Arbeitsverhältnisses Projekt Teil 4

Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach der Kündigung

Wenn Ihr Chef Ihnen ein Kündigungsschreiben vorlegt, belastet dies ganz automatisch die bislang bestehende Arbeitsbeziehung. Selbstverständlich können Sie jetzt argumentieren, dass Sie aufgrund der Kündigungserklärung nicht mehr allzu lange in dieser Firma arbeiten werden. Jedoch ist es nicht immer so einfach und die eine oder andere Kündigungserklärung hat vor Gericht keinen Bestand.

Der Antrag auf Auflösung als Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, Ihre Prioritäten im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens anzupassen. Primär zielt das Verfahren zwar darauf ab, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten, Sie können es hingegen auch nutzen, um eine Abfindung zu erhalten.

Um dies jedoch vor Gericht zu beantragen, müssen Sie darlegen, dass das Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Chef derart zerrüttet ist, dass eine weitere Zusammenarbeit für Sie unmöglich erscheint. Selbstverständlich gilt dies nur, sofern die Kündigung keinen Bestand hat und Sie daher durch das zuständige Arbeitsgericht aufgehoben würde.

Sofern Sie als Arbeitnehmer Interesse an einer Abfindung haben, ist das Gericht eher geneigt, Ihren Wünschen zu entsprechen, da es Ihnen die unangenehme Situation, weiterhin im Betrieb arbeiten zu müssen, ersparen möchte. Zudem dürfte dies in den wenigsten Fällen dem Willen Ihres Arbeitgebers entgegenstehen.

Die Hürden für den Arbeitgeber sind hoch

Ist Ihr Arbeitgeber der Ansicht, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich sei, muss er dies vor Gericht beweisen. Dafür reichen pauschale Behauptungen nicht aus. So wird es Ihrem Arbeitgeber nicht gelingen, einen Auflösungsantrag durchzusetzen, nur, weil er behauptet, Sie hätten schlechte Arbeitsergebnisse vorzuweisen oder würden Ihre Pflichten verletzen.

Gibt es hingegen konkrete Beweise für ein Fehlverhalten Ihrerseits, so ist die Zahlung einer Abfindung kein Thema mehr und es kann im schlimmsten Fall zur sofortigen Auflösung Ihres Arbeitsvertrages kommen.

Das Urteil zur Zahlung einer Abfindung

Stellt das Gericht fest, dass die Kündigungserklärung Ihres Arbeitgebers entweder sozial ungerechtfertigt oder aber formell fehlerhaft ist und dennoch keine Möglichkeit besteht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, so erfolgt eine Verurteilung zur Zahlung einer Abfindung. Bei der Höhe der Abfindung orientiert sich das Arbeitsgericht an branchenüblichen Sätzen.

An dieser Stelle gibt es jedoch erhebliche Unterschiede, da beispielsweise Ihr Alter sowie die Dauer der Betriebszugehörigkeit eine besondere Rolle spielen.

Im Regelfall können Sie mit einer maximalen Abfindungssumme von etwa zwölf Monatsgehältern rechnen. Lediglich in Ausnahmefällen entscheidet das Gericht zu Ihren Gunsten, dass die Summe auf bis zu 18 Bruttomonatsgehälter erhöht wird.

Gerne berät Sie Wolfgang Pasch, Ihr Rechtsanwalt aus Nürnberg, umfassend, ob ein Auflösungsantrag eine sinnvolle Option ist oder ob es eine Möglichkeit gibt, Ihren jetzigen Arbeitsplatz zu erhalten.

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