Die Abfindung im Arbeitsrecht – welche Höhe ist üblich? Teil 2

Erfolgt eine Kündigung, stellt sich schnell die Frage nach der Höhe einer Abfindung. Aber wie hoch kann eine solche ausfallen?

Aus dem Gesetz ergeben sich keine klaren Regeln, die die Höhe der Abfindung bestimmen. Dies bedeutet für Sie, dass die letztlich ausgehandelte Summe maßgeblich durch Ihr oder das Verhandlungsgeschick Ihres Anwalts aus Nürnberg beeinflusst wird.

Bereits das Engagement eines Anwalts wirkt oft als Druckmittel gegenüber Ihrem Arbeitgeber, sodass dieser gewillt sein wird, Ihnen eine höhere Abfindungssumme in Aussicht zu stellen.

Es existiert eine pauschale Faustformel, nach welcher die Höhe der Abfindung auf ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr begrenzt wird. Nehmen wir also an, Sie sind seit acht Jahren in ihrem Betrieb tätig, so stünden Ihnen vier komplette Bruttomonatsgehälter zu. Diese Rechnung ist jedoch häufig fehlerhaft, da Ihr Arbeitgeber längst nicht in jedem Fall zu einer Abfindungszahlung verpflichtet ist. Auf der anderen Seite gibt es in einigen Fällen auch deutlich mehr zu holen.

Es gilt daher, Ihren Arbeitgeber zu überzeugen, Ihnen eine angemessene Abfindung zukommen zu lassen.

Es existieren einige Faktoren, die im Rahmen der Berechnung einer konkreten Summe zu beachten sind. Zunächst sind dies die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit sowie Ihr Alter. Neben diesen beiden Punkten spielen jedoch auch die Position innerhalb der Firma sowie die jeweilige Branche eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Während Sie sich als Handwerker eher mit kleineren Summen zufriedengeben müssen, zögern Arbeitgeber in größeren Unternehmen, besonders im Bereich der Finanzen, nur selten mit der Erhöhung der Abfindungssumme.

Ist nicht ganz klar, ob die Kündigungserklärung vor Gericht Bestand haben wird, so verbessert dies Ihre Verhandlungsposition deutlich. In diesem Fall ist es sinnvoll, eine Kündigungsschutzklage zu erheben oder die Einreichung zumindest anzudrohen, um Ihren Arbeitgeber unter Druck zu setzen.

Wichtig ist an dieser Stelle die Einhaltung der Frist, um nicht zu riskieren, dass eine an sich unwirksame Kündigung rechtlich bindend wird.

Bei einem Erstgespräch erfolgt eine detaillierte Analyse Ihrer konkreten Situation, sodass schnell deutlich wird, wie hoch Ihre Chancen für eine gute Abfindung stehen.

Die Aufgabe Ihres Rechtsanwalts besteht nun darin, eine möglichst clevere Verhandlungsstrategie zu erarbeiten, um Sie in Ihrem Ziel bestmöglich zu unterstützen. In diesem Fall gilt häufig, neben der wirtschaftlichen Situation Ihres Arbeitgebers, dass Hartnäckigkeit zum Erfolg führt.

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