Anwalt Arbeitsrecht und Sozialrecht: Unser Fachwissen für Sie aus einer Hand – Lesen Sie, was Sie bei Ihrer Kündigung im Arbeitsrecht und Sozialrecht unterlassen sollten
Anwalt Nürnberg Arbeitsrecht - Kostenlose Erstprüfung
Kostenfreier Termin zur Erstberatung im Rahmen des Beratungshilfegesetzes bei – Anwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Wie wir Sie unterstützen
- Kompetente Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht
- Zu Ihrer Kündigung erhalten Sie unverbindlich eine kostenlose Erstprüfung
- Struktur und Sicherheit durch erfahrenen Anwalt
- Schnelle Erstberatung – in Notfällen innerhalb 48 Stunden
- Solide Entscheidungsgrundlagen für Ihre nächsten
- Schritte Aufzeigen von staatlichen Hilfen bei Kündigung
- Streitbarer Rechtsbeistand, wenn es darauf ankommt
Unser Anwalt in Nürnberg mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Sozialrecht und über 20 Jahren Erfahrung unterstützt Sie gerne engagiert mit seinem umfassenden Fachwissen. Das Know-how aus jahrzehntelanger Erfahrung in Arbeitsrecht und Sozialrecht hilft Ihnen bei einer Kündigung im Arbeitsrecht dabei, Ihre eigenen Belange effektiv zu verteidigen und durchzusetzen. Durch 20 Jahre Erfahrung im Bereich Beratung und Gerichtsverfahren können wir Ihnen im Arbeitsrecht kompetent weiterhelfen.
Hat man erst einmal die Kündigung in der Hand, muss man Arbeitslosengeld 1 oder auch Hartz IV beantragen. Denn Arbeitsrecht und Sozialrecht gehen Hand in Hand, was oft unbekannt ist. Während das Arbeitsrecht für den Kündigungsschutz zuständig ist, ist das Sozialrecht zuständig für die nahtlose Zahlung von Arbeitslosengeld 1 und Hartz 4 nach einer Kündigung.
Versäumt man hier jedoch Fristen, kann das Arbeitsgeld erst einmal gesperrt sein oder es kann dazu führen, dass die Ansprüche gegenüber dem Arbeitsgeber verloren gehen oder Strafen die Folge sind.
Das Arbeitsamt selbst darf Ihnen übrigens keine Rechtsberatung geben, dies darf nur der Anwalt. Die verständliche Panik Betroffener wegen des anstehenden sozialen Gesichtsverlusts wird leider meist begleitet durch den Stress, der durch unübersichtliche Formulare und Gesetzesbestimmungen für den Antrag beim Amt entsteht. Lesen Sie hier, welche Rechte Sie bei einer Kündigung im Arbeitsrecht und Sozialrecht haben …
Kostenlose Erstprüfung Ihrer Kündigung
Sofort kostenlose Erstprüfung Ihrer Kündigung im Arbeitsrecht von Rechtsanwalt in Nürnberg einholen. So erfahren Sie auch, ob Sie kostenlose staatliche Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe erhalten können. Rechtsanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung mit Kündigungen im Arbeitsrecht. Rufen Sie an Tel. 0911 – 99 099 321
Zügige Unterstützung durch Anwalt bei einer Kündigung im Arbeitsrecht!
Wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind, bieten wir Ihnen zeitnah mit unserem spezialisierten Rechtanwalt in Nürnberg einen Termin zur Erstberatung an. Sie profitieren als Arbeitnehmer damit sofort von über 20 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht. Beachten Sie bitte, dass Sie im Arbeitsrecht nur drei Wochen Zeit haben, um Klage gegen die Kündigung zu erheben. Eine kostenlose juristische Erstberatung bei Kündigungen sichern wir Ihnen im Rahmen des Beratungshilfegesetzes mit unserem Anwalt in Nürnberg.
Kostenlose Erstberatung bei Kündigungen durch unseren Rechtsanwalt
Im Rahmen des Beratungshilfegesetzes ist Ihre Erstberatung im Falle einer Kündigung für Sie kostenlos. Wenn es die Situation ergibt und eine Klage im Raum steht, betreuen wir Sie (wenn Sie die Kriterien hierfür erfüllen) auch bei Ihrem Antrag auf Prozesskostenhilfe. Sie erhalten von uns kostenlose juristische Beratung im Arbeitsrecht …
Unwirksame Kündigung / Abfindung
Eine Kündigung kann oftmals unwirksam sein – dies haben wir in über 20 Jahren Beratung im Arbeitsrecht sehr oft festgestellt. Daher ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nicht in jedem Fall das Ende des Arbeitsverhältnisses. Mit Hilfe einer Kündigungsschutzklage kann man gegen den Arbeitgeber vor Gericht ankämpfen, um möglicherweise das Arbeitsverhältnis zu erhalten oder aber, um eine Abfindung zu erstreiten. Wir klären Sie in unserem Erstberatungsgespräch gerne zu Ihren eigenen Vorteilen oder Nachteilen in Ihrem Fall auf.
Kostenlose Erstprüfung
Wir überprüfen Ihre Kündigung unverbindlich und kostenfrei.
Kontakt: 0911 – 99 099 321
Montag – Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
Notdienst Samstag: 8:00 – 14:00 Uhr
Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht
Gerne geben wir Ihnen Beratung zu Ihrem Aufhebungsvertrag und prüfen, inwiefern er wirksam ist und auch, ob und wie Sie gegen den Aufhebungsvertrag angehen können.
Gehalt und Lohn
Wir finden heraus, inwiefern Sie Lohnansprüche und Gehaltsansprüche haben. Zusätzlich helfen wir Ihnen dabei, Lohnansprüche und Gehaltsansprüche vor Gericht oder aber außergerichtlich geltend zu machen.
Befristung Arbeitsverträge
Wir übernehmen für Sie die Prüfung, ob Ihr Arbeitsvertrag in Sachen Befristung wirksam ist. Wenn eine Unwirksamkeit einer Befristung gegeben ist, machen wir diese vor Gericht für Sie geltend.
Kostenlose Erstberatung Nürnberg
Klarheit von Anfang an – Rechtsberatung in Nürnberg – Wir helfen
Unsere kostenlose Ersteinschätzung im Arbeitsrecht für Sie
Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten in Ihrem Fall. Generell gilt, dass man vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz die Gerichtskosten des Gegners nicht mit bezahlen muss (§12a Abs. 1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz). Sollten Sie eine juristische Vertretung durch unseren Anwalt vor Gericht gegen Ihren Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur wünschen, können Sie gegebenenfalls hierfür Prozesskostenhilfe beantragen, wenn dies von den Kriterien her möglich ist.
Wenn Sie weder Prozesskostenhilfe erhalten können noch eine Rechtsschutzversicherung haben, stellen wir Ihnen gerne andere Möglichkeiten zur Verfügung, so dass Sie juristische Beratung und Vertretung trotz Anwaltskosten in Anspruch nehmen können. Sie erhalten in diesem Fall von uns:
- Analyse der zu erwartenden Kosten
- Möglichkeiten zu Zahlung von Raten
- strategische Beratung
Beratungshilfeschein
Wer ohne Gerichtsverfahren einen Anwalt aufsucht, um juristische Beratung einzuholen, kann dies mit Hilfe der Beratungshilfe im Bereich des Zivilrechts, Verwaltungsrechts, Sozialrechts, Arbeitsrechts und Strafrechts (nur Beratung, keine Vertretung vor Gericht) tun. Im Regelfall stellt der Betroffene den Antrag auf einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht. Dann wird geprüft, ob die Rechtsanwaltskosten von dieser Person aufgrund ihrer finanziellen Lage nicht bezahlt werden können. Sollten ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse so beschaffen sein, dass sie die Kosten für den Rechtanwalt tatsächlich nicht aufbringen kann, erhält sie den Beratungshilfeschein.
Man kann hier einen beliebigen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, um juristische Beratung zu erhalten. Sollte man außerhalb des Gerichts Beratung im Hinblick auf die Gegenpartei oder die Behörde benötigen, macht der Beratungshilfeschein dies möglich. Bei Straftatbeständen allerdings kommt nur die Beratung in Frage. Der Rechtsanwalt wird von der Landeskasse bezahlt. Denn er rechnet direkt mit dem Amtsgericht ab. Wenn das Verfahren weiterläuft, berechnet der Anwalt die üblichen Anwaltsgebühren. Zum Beantragen des Beratungshilfescheins beim Amtsgericht muss man die aktuellen Belege zum Einkommen, beispielsweise Lohnbescheinigung oder JobCenter-Bescheid, sowie auch monatliche Belastungen, z. B. durch Kontoauszüge, nachweisen. Das Amtsgericht kann so prüfen, ob Beratungshilfe zugestanden wird.
Sie erhalten Ihren Beratungshilfeschein bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht in Ihrem Bezirk. Sie finden Ihr zuständiges Amtsgericht hier:
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
Bitte beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten und Zuständigkeitsbereiche.
Öffnungs- und Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich
Nähere Informationen bekommen Sie unter Telefon: 0911 / 32101
Es kann oft vorkommen, auch in Nürnberg, dass das Amtsgericht den Beratungshilfeschein verweigert mit der Information, man bekomme ihn im JobCenter. Dies ist nicht korrekt und sogar rechtswidrig. Gehen Sie dann so vor:
Laden Sie in unserem Downloadbereich das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts herunter, drucken Sie es aus und gehen Sie damit zum Amtsgericht. Den Antrag auf Beratungshilfe müssen Sie dort schriftlich stellen und die Gründe für die Notwendigkeit eines Anwalts darlegen.
Wenn das Amtsgericht Ihnen den Beratungshilfeschein immer noch verweigert, überprüfen wir Ihren Fall dennoch.
Sie stellen aber bitte zunächst den Beratungshilfeantrag schriftlich (wie oben erklärt) und erhalten ein Aktenzeichen, das Sie uns übermitteln. Wir können dann Ihren Fall überprüfen. Nebenbei erwähnt, kann auch Ihr Rechtsanwalt einen Antrag auf Beratungshilfe für Sie stellen. Wir wissen jedoch, dass die Chancen auf Gewährung dadurch eher sinken.
Wenn Sie in Sachen Sozialrecht ohne Termin zu uns in die Kanzlei in Nürnberg kommen, müssen Sie nicht zwingend den Beratungshilfeschein schon gleich vorlegen. Unser Rechtsanwalt wird Ihre Lage prüfen und Ihnen mitteilen, ob ein Beratungshilfeschein notwendig ist und wer den Antrag stellen sollte. Wenn Sie ohne Termin kommen, kann unser Rechtsanwalt entweder feststellen, dass Ihr Fall dringend ist, so dass Sie ohne Beratungshilfeschein Beratung erhalten oder aber nach Prüfung feststellen, dass keine Dringlichkeit gegeben ist. Wenn Sie in einem Notfall kommen, können wir im individuellen Fall gegebenenfalls darauf verzichten, dass Sie vorab den Antrag auf Beratungshilfe stellen.
Wer Prozesskostenhilfe bekommt, erhält die Bezahlung der Prozesskosten vom Staat. Um Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu haben, muss man anspruchsfähig sein, d. h. aufgrund finanzieller und persönlicher Verhältnisse (z. B. SGB II Empfänger) nicht in der Lage sein, die Prozesskosten selbst zu begleichen, wobei Bedingung ist, dass der Rechtsstreit auch gute Aussicht auf Erfolg hat.
Wenn dies bei Ihnen der Fall ist und Sie vorhaben, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beziehen, um juristische Beratung bei unserem Rechtsanwalt einzuholen, bringen Sie zu Ihrem Erstberatungstermin bitte folgende Unterlagen mit:
– Einkommensnachweis: ALG II Bescheid oder Grundsicherungsbescheid oder
Gehaltsbescheid oder Rentenbescheid oder EU Bescheid
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Mietvertrag
- Andere Unterlagen, die für das Stellen des Antrags von Bedeutung sein könnten.
Tipp: Sollte Ihre Prozesskostenhilfe abgelehnt werden oder Sie von vorneherein nicht dafür in Frage kommen, fragen Sie bitte nach unseren Ratenzahlungsoptionen. Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten.
Notfallplan - Kündigung
Sie haben eine Kündigung erhalten? Bleiben Sie ruhig!
Die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber liegt im Briefkasten?
Kaum jemand ist in dieser Situation in der Lage, rational zu handeln. Nehmen Sie sich also zunächst einen Moment, um durchzuatmen. Machen Sie nun nicht den Fehler, die Kündigung wegzuwerfen.
Dies gilt nicht nur für die im Brief enthaltene Kündigung Ihres Arbeitgebers, sondern auch für den Briefumschlag des Schreibens.
Ihr Rechtsanwalt aus Nürnberg erhält wichtige Hinweise über den Zugang der Kündigung. Zudem muss einer Verfristung vorgebeugt werden. Reagieren Sie als Arbeitnehmer nicht rechtzeitig, ist Ihr Arbeitsplatz vielleicht nicht mehr zu retten, ohne dass es einen sachlichen Grund gibt.
Der Kündigungsgrund entscheidet über das weitere Vorgehen
Jede Kündigung enthält einen Kündigungsgrund. Wie sieht es bei Ihnen aus? Welche Hinweise liefert das Schreiben?
Aktuell sind Sie noch nah am Geschehen und können sich bestens erinnern. Nutzen Sie Ihr Wissen und schreiben Sie alles auf, was Ihnen zu den Vorwürfen der Kündigung einfällt.
Diese Notizen kann Ihr Rechtsanwalt aus Nürnberg im eventuell folgenden Verfahren nutzen, um eine ausgereifte Strategie auszuarbeiten.
Falls es schriftliche Dokumente oder Zeugen gibt, die Ihre Aussagen unterstützen, notieren Sie es.
Beginnen Sie mit der Beweissicherung!
Geht es um eine Kündigungsschutzklage, werden eine Menge Materialien relevant. Stundenzettel, Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie E-Mails Ihres Arbeitgebers – all das sind wichtige Beweismittel, die in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht verwendet werden können.
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen, die wichtigsten Details zu finden, die Ihren Fall entscheiden können.
Warten Sie nach der Kündigung nicht zu lange!
Am besten kontaktieren Sie einen Anwalt im Arbeitsrecht direkt nach dem Erhalt Ihrer Kündigung. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist einer Kündigungsschutzklage. Planen Sie, gegen die Kündigung im Arbeitsrecht vorzugehen, so müssen Sie innerhalb von drei Wochen handeln.
Je nach Situation lohnt es sich, die Zeit sinnvoll zu nutzen, um eine außergerichtliche Lösung zu finden. Gerade diese erste Phase nach Erhalt der Kündigung ist im Bereich des Arbeitsrechts entscheidend.
Ist es Ihrem Arbeitgeber wichtig, eine schnelle Lösung zu erreichen, lässt sich der Weg zum Arbeitsgericht vielleicht vermeiden. Zugleich erreichen Sie mit einem guten Anwalt für Arbeitsrecht das Ergebnis, dass Sie sich wünschen.
Die Meldung beim Arbeitsamt nicht vergessen
Schnell ist es passiert, dass Sie sich gegen eine Kündigung Ihres Arbeitgebers wehren möchten und dabei das Arbeitsamt vergessen.
Dies ist zwar verständlich, hilft Ihnen jedoch wenig, wenn Sie als Arbeitnehmer kein Arbeitslosengeld erhalten. Die Meldung an die örtliche Agentur für Arbeit muss unverzüglich erfolgen. Sie müssen zwar nicht direkt am gleichen Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben, zum Arbeitsamt gehen, in den nächsten zwei Tagen sollten Sie dies allerdings erledigen.
das Datum des Kündigungsschreibens dass Sie sich arbeitslos bzw. arbeitssuchend melden hilfsweise beantragen Sie Arbeitslosengeld II (Hartz 4)
Mehr benötigt das Arbeitsamt nicht. Sie sind nicht verpflichtet, ein vorgefertigtes Schreiben zu nutzen. Allerdings ist es entscheidend, dass Sie der Arbeitsagentur diese Informationen entweder per Fax (inklusive Sendebestätigung), per Einschreiben oder aber persönlich (gegen eine Empfangsbestätigung) mitteilen.
Um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter der Arbeitsagentur Ihnen nicht unterstellen können, Sie hätten nicht alle nötigen Informationen mitgeteilt, fertigen Sie eine Kopie Ihres Schreibens an.
Das Kündigungsschreiben schicken am besten erst nach Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt aus Nürnberg an die Behörde.
Fristlose Kündigung und ordentliche Kündigung - was die Begriffe des Arbeitsrechts bedeuten
Im Arbeitsrecht machen diese beiden Begriffe einen bedeutenden Unterschied für das weitere Vorgehen aus.
Haben Sie eine ordentliche Kündigung erhalten, ist eine gewisse Zeitspanne
angegeben. Innerhalb dieser müssen Sie wie bisher an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen, es sei denn Ihr Arbeitgeber hat Sie freigestellt.
Die fristlose Kündigung bedarf einer besonderen Begründung. Sie werden durch diese Art der Kündigung jedoch sofort von Ihrer Arbeit freigestellt.
Trotz dem Erhalt einer ordentlichen Kündigung sind Sie nicht davor geschützt, nachträglich fristlos gekündigt zu werden. Verhalten Sie sich daher vertragsgemäß und geben Sie Ihrem Chef keine Chance, Sie vorzeitig zu entlassen.
Der Trick mit dem Aufhebungsvertrag
Im Arbeitsrecht gibt es neben der regulären Kündigung die Möglichkeit, mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Im Gegensatz zur Kündigung ist dieser jedoch beidseitig und lässt sich daher nur schwer rückgängig machen.
Unterschreiben Sie daher keinen Aufhebungsvertrag, ohne diesen mit Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.
Ist der Vertrag einmal unterschrieben, bleibt Ihnen der Weg zum Arbeitsgericht über eine Kündigungsschutzklage – von wenigen Ausnahmen abgesehen – verwehrt. Machen Sie sich dies bewusst und lassen Sie sich nicht drängen.
Im Zweifel hilft Ihnen Ihr Anwalt, bessere Konditionen auszuhandeln. Letztlich können Sie, wenn Sie sich Zeit nehmen, nur gewinnen.
Gehen Sie wegen der Kündigung nicht zu Ihrem Arbeitgeber
Ihr Arbeitgeber muss sich vor dem Arbeitsgericht für eine verhaltensbedingte Kündigung (fristlose Kündigung) verantworten. Erleichtern Sie Ihrem Arbeitgeber sein Verhalten nicht, indem Sie sich rechtfertigen.
Überlassen Sie Ihrem Anwalt den Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber.
Direkt nach der Kündigung einen Termin machen
Im Arbeitsrecht geht es um Zeit. Warten Sie nicht, sondern kontaktieren Sie unsere Kanzlei sofort nach dem Erhalt einer Kündigung.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei dringenden Anliegen gern beratend zur Seite.
Arbeitslosengeld:
Kündigung beziehungsweise Sperre
Erhalten Sie eine Kündigung, müssen Sie von Gesetzes wegen sofort zum Arbeitsamt beziehungsweise JobCenter gehen. Dies ist oft problembehaftet.
Zunächst findet das Arbeitsamt heraus, ob man selbst beim Arbeitgeber gekündigt hat, ob eine Sperre angezeigt ist oder ob man statt Arbeitslosengeld 1 nur für Arbeitslosengeld 2 in Frage kommt. Problematisch ist auch, wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber so begründet wurde, dass sie „in der Person bedingt“ ist. Es können auch durch das Arbeitsamt falsche Bescheide zugestellt werden. Daher sollte ein Rechtsanwalt die Kündigung zunächst sofort einsehen.“
Unser Anwalt mit dem Fokus Arbeitsrecht überprüft seit nunmehr 20 Jahren regelmäßig Kündigungen dahingehend, ob sie als wirksam gelten. Mit dieser großen Erfahrung stehen wir Ihnen bei einer Kündigung zur Seite und helfen Ihnen dabei, Anträge richtig zu stellen und gegen falsche Bescheide des Arbeitsamts vorzugehen. Gegebenenfalls auch vor dem Arbeitsgericht.
Kostenlose Erstprüfung
Wir überprüfen Ihre Kündigung unverbindlich und kostenfrei.
Kontakt: 0911 – 99 099 321
Montag – Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
Notdienst Samstag: 8:00 – 14:00 Uhr
An Ihrer Seite
Mit Sachverstand und Entschlossenheit
Als Arbeitnehmer haben Sie Rechte – wir helfen Ihnen bei außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Streitigkeiten. Mit unserer langjährigen Berufserfahrung vertreten wir Ihre Interessen konsequent und entschlossen.

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag und Kündigung
Kündigung Arbeitsvertrag: Kämpfen Sie für Ihren Arbeitsplatz oder eventuell für eine Abfindung!
Wurde Ihnen das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt?
Sie möchten sich zu Kündigung, Abmahnung, Arbeitsvertrag oder Abfindung informieren? Hier finden Sie eine gute Übersicht und einige Hilfen rund um diese Themenfelder. Zusätzlich finden Sie Hinweise zum Thema Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Nürnberg oder vor anderen Arbeitsgerichten. Sie können auch nachlesen, wie unser Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht Sie juristisch vertreten kann. Desweiteren haben wir Ihnen eine Übersicht über mögliche Prozesskosten zusammengestellt.
Sie fragen sich, was mit den Kosten passieren soll?
Die Kostenfrage bezüglich Prozesskosten oder Anwaltskosten sollte Sie nicht davon abhalten, rechtlich gegen Ihren Arbeitgeber vorzugehen. Es gibt hier verschiedene Möglichkeiten. Man kann einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, wenn man dafür in Frage kommt.
Und auf der anderen Seite ist es wichtig zu wissen, dass die Kosten im Arbeitsrecht gar nicht so hoch sind. Wenn man an die finanziellen Vorteile denkt, die bei einem Rechtsstreit herauskommen, lohnen sich im Normalfall die Kosten für diesen Aufwand.
Wir können Ihnen gerne erläutern, mit welchen Kosten in Ihrem Fall zu rechnen ist. Auch die Frage der Prozesskostenhilfe klären wir ab.
Was müssen Sie beachten?
Hat man die Kündigung vom Arbeitgeber erhalten, stellt man sich viele Fragen: Ist diese Kündigung wirksam oder nicht? Was könnte ich dagegen tun? Was ist die beste Vorgehensweise gegen den Arbeitgeber oder das Arbeitsamt?
Schutz gegen ungerechtfertigte Kündigung
In der Regel ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber immer dann ungerechtfertigt, wenn kein wichtiger Grund gegeben ist. Arbeitgeber missachten hier häufig – bewusst oder unbewusst – zwingende gesetzliche Vorgaben“.
- Ist die Kündigung sozial gerechtfertigt?
- Liegen betriebsbedingte oder personenbedingte Gründe vor?
- Wurden Regelungen zum Schutz von (werdenden) Müttern oder Schwerbehinderten beachtet?
Behauptungen sind keine Beweise, auch nicht,
wenn sie lautstark wiederholt werden.
Wilhelm Hasenclever (1837 – 1889) Schriftsteller
Kontaktdaten
90403 Nürnberg